Die kontroverse Diskussion über den zahnmedizinischen Einsatz von Fluoriden entsteht durch die Tatsache, dass Karies keine Fluoridmangelerscheinung ist und durch die toxikologisch möglichen Folgeerscheinungen. Karieshemmende Dosen Fluorid sind nicht essentiell, sondern ein “Trick” der Industrienationen, um kariesfördernde Angewohnheiten (zuckerreiche Kost, zahlreiche Zwischenmahlzeiten) zu kompensieren. Durch kommerziell angebotene Produkte mit höheren Fluoriddosen sind Überdosierungen möglich, jedoch vermeidbar. Außerdem macht bekanntlich allein die Dosis das Gift:
Die potentielle Letaldosis für Kochsalz liegt bei 40-75 g (Erwachsener).
Bei der Fluoridüberdosierung unterscheidet man die akute und die chronische Toxizität.
Die
akute Toxizität wird definiert durch :
- Probably Toxic Dose (PTD) = wahrscheinlich giftige Dosis = 5 mg/kg Körpergewicht (einmalige Aufnahme)
- Certainly Toxic Dose (CTD) = gewiß giftige Dosis = 32-64 mg/kg Körpergewicht (einmalige Aufnahme)
Hier kommt es zu Übelkeit, Erbrechen und Bauchschmerzen (spezifische Vergiftungszeichen) sowie zu vermehrtem Speichelfluss, Tränenfluss, Kopfschmerzenund kalten, feuchten Händen (allgemeine Vergiftungszeichen) sofort nach Überdosierung. Stunden später kann es zu Spasmen, Tetanie, Pulsrasen, Herzrhythmusstörungen, Blutdruckabfall und Atemdepression kommen.
Bei chronischer Intoxikation kommt es zu Zahnfluorose (weiße bis gelb-braune Schmelzflecken, Formdefekte des Schmelzes) und seltener zu Skelettfluorose (Verkrüppelungen, Verkalkungen von Bändern und Gelenken, Wachstumshemmung). Dies geschieht bei der kontinuierlichen und täglichen Einnahme von 0,03- 1,0 mg/kg Körpergewicht während der Zahnentwicklung (Zahnfluorose) bzw. bei der Einnahme von mehr als 10 mg pro Tag über 10 Jahre (Knochenfluorose). Da ein echter Schwellenwert für Dentalfluorosen nicht definiert werden kann, sollte die tägliche systemische Fluoridaufnahme 0,1 mg/kg Körpergewicht (Whitford,1990) nicht übersteigen.
Kinder dürfen fluoridhaltig Produkte nicht unbeaufsichtigt anwenden!
Ab dem Durchbruch der bleibenden Seitenzähne (ab 6 Jahren) ist die Versiegelung der Fissuren eine wichtige kariesprophylaktische Maßnahme.