Zahnarztpraxis Martin Schaller in Plauen

BLOG
Keine Testpflicht für Besuch in der Zahnarztpraxis

Keine Testpflicht für Besuch in der Zahnarztpraxis

ALLGEMEINE INFORMATIONEN   /   16 April 2021 19:05
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat am 29. März 2021 eine neue Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (SächsCoronaSchVO) erlassen, welche am 1. April 2021 in Kraft getreten ist.

Im Absatz 4b des § 5 Einrichtungen, Betriebe und Angebote mit Hygienekonzept und Kontaktdatenerhebung wird für die Inanspruchnahme "körpernaher" Dienstleistungen nach Absatz 4a Satz 1 ein tagesaktueller negativer Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden gefordert.

Die KZV Sachsen vertritt die Ansicht, dass eine Zahnarztpraxis eine Gesundheitseinrichtung und kein Anbieter von körpernahen Dienstleistungen im Sinne der Verordnung ist.

Aus diesem Grunde ist für den Besuch einer Zahnarztpraxis kein Antigen-Test irgendeiner Art erforderlich.

Es gibt Arzt- oder Zahnarztpraxen, die einrichtungsintern einen tagesaktuellen Test verlangen. Dies trifft auf unsere Zahnarztpraxis nicht zu!
 
 
Top



ADRESSE

Zahnarztpraxis
Martin Schaller
Wartburgstraße 2
08525 Plauen
Telefon: 03741 - 58 45 58

zaschaller-plauen.de

zahnarzt-schaller-plauen.de

ANSPRECHPARTNER

Zahnarzt - Martin Schaller in Plauen

Terminvereinbarung
Gruppenprophylaxe

Zahnarzt - Martin Schaller in Plauen

Terminvereinbarung
Materialverwaltung

BEHANDLUNGSZEITEN

verändert wegen Corona-Pandemie
  • Montag
    8:00 - 12:00 + 13:00 - 16:00 Uhr
  • Dienstag
    8:00 - 12:00 + 14:00 - 18:00 Uhr
  • Mittwoch
    8:00 - 12:00 + 14:00 - 18:00 Uhr
  • Donnerstag
    8:00 - 09:00 + 14:00 - 19:00 Uhr
  • Freitag
    9 - 12 Uhr